Lohne, Verkehrswert: 299.750,-- EUR


Gebäude- und Freifläche, Größe 1.268 m²,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erd- und Dachgeschoss nebst Abstellraum, Garage und Räume im Kellergeschoss - Nr. 1 des Aufteilungsplanes -.
Beschränkung des Miteigentums durch Einräumung des zu dem anderen Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentums.
Zur Veräußerung ist die Zustimmung des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.
2) Wohnungseigentum
lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses,
1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück -nach Bestandsfortführung nunmehr-
Gemarkung Lohne, Flur 13, Flurstück 1/82,
Gebäude- und Freifläche,  Größe 1.268 m²,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erd- und Dachgeschoss - Nr. 2 des Aufteilungsplanes -.
Beschränkung des Miteigentums durch Einräumung des zu dem anderen Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentums.
Zur Veräußerung ist die Zustimmung des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

Zu 1: Umgebautes, modernisiertes Einfamilienhaus mit Anbau gemäß 2
Es handelt sich um ein mit zwei Wohnungen im Erd- und Dachgeschoss genutztes Wohnungseigentum mit Abstellraum, Garage und Kellerräume. Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 92 m², im Dachgeschoss ca. 70 m², insgesamt 162 m². Nutzfläche Garage ca. 20 m², Baujahr ca. 1999. Das Wohnungseigentum befindet sich in einem teilunterkellerten Mehrfamilienwohnhaus (Kellernutzfläche ca. 30 m²), das in 2 Sondereigentume aufgeteilt ist (Baujahr ursprüngliches Einfamilienhaus ca. 1958, Anbau und Umbau des vorhandenen Hauses mit Neuverblendung und Erneuerung der Dacheindeckung 1999). Der erkennbare Reparaturbedarf zu diesem Objekt (im Wertgutachten überschlägig mit 5.300,00 Euro angegeben) ist bei der Bewertung berücksichtigt worden.

Zu 2: Anbau zu 1 sowie weitere Räume über der Garage zu 1
Es handelt sich um ein Wohnungseigentum (Eigentumswohnung mit Einfamilienhauscharakter, eingeschränkt vergleichbar mit einer Doppelhaushälfte) im Erd- und Dachgeschoss (Wohnfläche ca. 176 m²) des zu 1. beschriebenen Mehrfamilienwohnhauses.


Verkehrswerte für das
1. Wohnungseigentum Blatt 2568 allein:
132.000,-- €. je ideeller Hälfte: 66.000,-- €.
2. Wohnungseigentum Blatt 2569 allein:
166.000,-- € zzgl. eine Einbauküche mit 1.750,-- € bewertet, insgesamt
167.750,-- €. je ideeller Hälfte für die vorgenannten Bewertungsgegenstände
in derselben Reihenfolge: 83.000,-- €, 875,-- €, 83.875,-- €.

3. Wohnungseigentum Blatt 2568 und 2569 zusammen:
298.000,-- € zzgl. der oben genannten bewerteten Einbauküche mit 1.750,-- €,
insgesamt 299.750,-- €, je ideeller Hälfte für die
vorgenannten Bewertungsgegenstände in derselben Reihenfolge:
149.000,-- €, 875,-- €, 149.875,-- €.


Beschreibung:
Grundstückslage:

Das hier vorliegende Grundstück liegt im Norden des Wietmarschener Ortsteils Lohne in einer Wohnsiedlung an der Straße »Hohnerberg«. Der »Hohnerberg« ist eine Durchgangs-straße, asphaltiert und einseitig mit einem Geh- / Radweg versehen.

Das relativ große Grundstück ist nahezu trapezförmig gestaltet und vorteilhaft nach Südwes-ten orientiert. In unmittelbarer Nachbarschaft ist Wohnbebauung vorherrschend. Die Wohn-lage kann insgesamt als ein wenig abseitig und ruhig bezeichnet werden. Östlich des Grundstücks in ca. 200 m Entfernung und nordöstlich des Grundstücks in ca. 200 m Entfernung befinden sich landwirtschaftliche Betriebe, möglicherweise ist hier mit gelegentlichen Geruchsemissionen zu rechnen.

Das Zentrum der Ortschaft Lohne ( kath. Kirche ) liegt ca. 1,3 km ( Luftlinie ) in südlicher Richtung entfernt. In Lohne sind alle wichtigen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen vorhanden und mit Pkw, Fahrrad oder teilweise auch fußläufig zu erreichen.

Beschaffenheit:

Grundstücksgröße: insgesamt 1.268 m²
Miteigentumsanteil: 1/2
Baujahr: 1999
Wohnfläche: 162 m² bzw. 176 qm
Bruttogrundfläche: 281 m² bzw. 243 qm

Im Jahre 1958 wurde das Grundstück mit einem teilweise unterkellerten eingeschossigen Einfamilienwohnhaus in massiver Bauweise errichtet. Im Jahre 1999 wurde das vorhandene Wohnhaus umgebaut, am Wohnhaus ein Anbau errichtet und von Normaleigentum in Wohnungseigentum mit 2 Miteigentumsanteilen ( Wohneinheiten ) aufgeteilt. Der zu bewertende Miteigentumsanteil bzgl. Blatt 2568 besteht im wesentlichen aus dem ursprünglichen Einfamilienwohnhaus aus dem Jahre 1958 mit einer vermieteten Wohnung im Erdgeschoss und einer vermieteten Wohnung im Dachgeschoss sowie aus der im Jahre 1999 gebauten Garage und ist im Aufteilungsplan mit der Nummer 1 gekennzeichnet. Die Nutzung des Abstellraumes, der Garage und der Kellerräume durch die Mieter wird im Mietvertrag geregelt. Bzgl. Blatt 2569 besteht der Miteigentumsanteil im wesentlichen aus dem neu errichteten Anbau sowie weiteren Räumen direkt über der ebenfalls im Jahre 1999 gebauten Garage und ist im Aufteilungsplan mit der Nummer 2 gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um eine Eigentumswohnung mit Einfamilienhauscharakter (Doppelhaushälfte), eine Alleinnutzung eines separaten Gartenteils ist grundbuchrechtlich nicht abgesichert.

Beide Wohnungen verfügen über eine den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechende Raumaufteilung, der Unterhaltungs- und Pflegezustand ist gut, gleichwohl wird auf die unter Kapitel 2.4 des Gutachtens aufgezählten Mängel und Schäden hingewiesen.

Über eine festzugewiesene Garage bzw. übr einen zugewiesenen Stellplatz verfügt das Bewertungsobjekt nicht.







 

 

 

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