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Gildehaus twee "helften" |
1.) das im Wohnungsgrundbuch von
Gildehaus Blatt 3937 unter lfd. Nr. 1 des BV eingetragene Wohneigentum:
4/10 - Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Gildehaus, Flur 17, Flurstück 103/3, Gebäude- und Freifläche, Buschweg 43, Größe 600 m²,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erd- und Dachgeschoss einschließlich Spitzboden und Garage = Nr. 2 des Aufteilungsplanes.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung im Erd- und Dachgeschoss einschließlich Spitzboden (ca. 126 m ² Wohnfläche) in einem Zweifamilienwohnhaus mit Doppelhauscharakter nebst Garage (ca. 23 m² Nutzfläche). Baujahr jeweils 1998. Die Gas- und Wasserhauptanschlüsse befinden sich in der Nachbarwohnung.
Der erkennbare Reparaturbedarf ist bei der Verkehrswertfestsetzung berücksichtigt worden.
2.) das im Wohnungsgrundbuch von
Gildehaus Blatt 3936 unter lfd. Nr. 1 des BV eingetragene Wohneigentum:
6/10 - Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Gildehaus, Flur 17, Flurstück 103/3, Gebäude- und Freifläche, Größe 600 m²,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erd- und Dachgeschoss einschließlich Spitzboden und Garage = Nr. 1 des Aufteilungsplanes.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung im Erd- und Dachgeschoss einschließlich Spitzboden (ca. 170 m² Wohnfläche) in einem Zweifamilienwohnhaus mit Doppelhauscharakter nebst Garage (ca. 29 m² Nutzfläche). Baujahr des ursprünglichen Einfamilienwohnhauses 1937, Umbau und Anbau sowie Modernisierung 1998.
Der erkennbare Fertigstellungs- und Reparaturbedarf sind bei der Grundstücksbewertung berücksichtigt worden.
Verkehrswert zu 1.): 101.000,-- Euro, je ideeller Hälfte 50.500,-- €.
Verkehrswert zu 2.): 99.000,-- Euro ohne, 100.500,-- Euro mit Einbauküche,
die Einbauküche ist mit 1.500,-- Euro bewertet.
je ideeller Hälfte ohne Küche 49.500,-- Euro,
je ideeller Hälfte mit Küche 50.250,-- Euro.
Verkehrswert inges.
zu 1.) +2.): 200.000,-- Euro ohne Einbauküche,
201.500,-- Euro mit Einbauküche,
die Miteigentumsanteile werden jeweils wie oben getrennt bewertet, weil sie jeweils verschiedenen Eigentümern gehören.
Das Verfahren ist verbunden mit 7 K 99/09.
Das Verfahren 7 K 50/08 führt.
Beschreibung:
zu 1 = Gildehaus Blatt 3937:
Beschaffenheit:
Grundstücksgröße: 600 m²
Miteigentumsanteil: 4/10
Baujahr: 1998
Wohnfläche: ca. 126 m²
Bruttogrundfläche: 170 m².
Im Jahre 1998 wurde die nicht unterkellerte eingeschossige Wohnung in massiver Bauweise errichtet. Es handelt sich hierbei um eine Eigentumswohnung mit Einfamilienhauscharakter ( Doppelhaushälfte ). Sie verfügt über einen separaten Zugang, hat keinen Oberlieger und hat eine separate Garage. Gleichwohl sieht der Gutachterausschuss auch die Nachteile gegenüber einer Doppelhaushälfte, z. B. die Haftung für Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, die engere rechtliche Verzahnung mit dem benachbarten Wohnungseigentum, das Fehlen separater Hausanschlüsse sowie die im Vergleich mit einer Doppelhaushälfte unklarere Nutzung der Außenwohnbereiche. eine Alleinnutzung eines separaten Gartenteils ist grundbuchrechtlich nicht abgesichert.
Die Wohnung verfügt in mancher Hinsicht über einen individuellen, nicht geläufigen Grundriss. So befinden sich beispielsweise im Erdgeschoss der Koch-, der Ess- und der Wohnbereich in einem Raum. Auch findet die Platzierung des Hauswirtschaftsraumes innerhalb des Gebäudes nicht jedermanns uneingeschränkte Zustimmung.
Der bauliche Zustand der Wohnung kann bautechnisch als befriedigend bezeichnet werden, gleichwohl ist neben einigen kleineren Mängeln die fehlende äußere Verfugung des Verblendmauerwerkes zu erwähnen.
Grundstückslage:
Das Objekt liegt im Bad Bentheimer Ortsteil Gildehaus am Buschweg, einer Anliegerstraße, in einer ruhigen Wohnlage. Der Buschweg ist mit einer Asphaltschicht versehen und besitzt einen einseitigen asphaltierten Fußweg. Das nach Norden ausgerichtete Grundstück verfügt aufgrund einer hohen Bauausnutzung über einen relativ kleinen Garten-/ Freizeitbereich. Insbesondere der Abstand des Gebäudes zum Buschweg ist äußerst knapp bemessen und auch die Zufahrt zur Garage des Bewertungsobjektes ist – vorausgesetzt das benachbarte Grundstück wird nicht in Anspruch genommen - lediglich mit sehr schmalen Fahrzeugen un-problematisch möglich.
Das Zentrum des OT Gildehaus ( ref. Kirche ) liegt ca. 0,5 km ( Luftlinie ) vom Bewertungsobjekt in südlicher Richtung entfernt. In Bad Bentheim und teilweise auch in Gildehaus sind alle wichtigen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen vorhanden und mit Pkw, Fahr-rad oder teilweise auch fußläufig zu erreichen.
zu 2 = Gildehaus Blatt 3936:
Beschaffenheit:
Grundstücksgröße: 600 m²
Miteigentumsanteil: 6/10
Baujahr: 1937 / 1998
Wohnfläche: ca. 170 m²
Bruttogrundfläche: 274 m².
Im Jahre 1937 wurde die hier vorliegende nicht unterkellerte eingeschossige Wohnung in massiver Bauweise ursprünglich als Einfamilienwohnhaus errichtet. Im Jahre 1998 wurde angebaut und es erfolgten div. Erneuerungen. Darüber hinaus erfolgte eine Teilung in Wohnungseigentum, dennoch hat das hier vorliegende Wohnungseigentum Einfamilien-hauscharakter ( Doppelhaushälfte ). Sie verfügt über einen separaten Zugang, hat keinen Oberlieger und hat eine separate Garage. Gleichwohl sieht der Gutachterausschuss auch die Nachteile gegenüber einer Doppelhaushälfte, z. B. die Haftung für Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, die engere rechtliche Verzahnung mit dem benachbarten Wohnungseigentum, das Fehlen separater Hausanschlüsse der Nachbarwohnung sowie die im Vergleich mit einer Doppelhaushälfte unklarere Nutzung der Außenwohnbereiche. eine Alleinnutzung eines separaten Gartenteils ist grundbuchrechtlich nicht abgesichert.
Die Wohnung verfügt in mancher Hinsicht über einen individuellen, nicht zeitgemäßen Grundriss. So hat das Gebäude einige verwinkelte Räume, der Flur im Erdgeschoss ist überdimensioniert, im Dachgeschoss befindet sich kein Bad ( WC ) und die Fensteröffnungen sind verhältnismäßig klein.
Der bauliche Zustand der Wohnung kann bautechnisch als befriedigend bezeichnet werden, gleichwohl ist neben einigen weiteren Mängeln die fehlende äußere Verfugung des Verblendmauerwerkes anzumerken. Die Geschoßdecke besteht konstruktiv aus Holzbalken.
Das Wohnhaus ist mit seiner Südseite nur durch eine schmale Freifläche von der Straßengrenze getrennt. Mit straßenbedingten Emissionen ( Lärm, Geruch und Schmutz ) muss infolge dessen intensiviert gerechnet werden. Auch der Grenzabstand des Wohnhauses ist sowohl zum westlichen Nachbargrundstück im Bereich der Garage als auch zum östlichen Nachbarn im Bereich der Südostecke des Wohnhauses äußerst klein bemessen.
Nordwestlich des Wohnhauses, unmittelbar auf der Westgrenze des Grundstücks stehend, befindet sich eine Garage. Auch sie wurde in massiver Bauweise gebaut. Obgleich die Verfugung des Verblendmauerwerks fehlt, befindet sie sich ansonsten in einen dem Alter entsprechenden Zustand. Die Garagenzufahrt ist insbesondere für wenig geübte Pkw-Fahrer nicht unproblematisch.
Grundstückslage:
Das hier vorliegende Grundstück liegt im Bad Bentheimer Ortsteil Gildehaus am Buschweg, einer Anliegerstraße, in einer relativ ruhigen Wohnlage. Der Buschweg ist mit einer Asphaltschicht versehen und besitzt einen einseitigen asphaltierten Fußweg. Das relativ kleine Grundstück ist nach Norden ausgerichtet, so dass der aufgrund der hohen Bauausnutzung ohnehin klein bemessenen Garten- und Freizeitbereich besonnungstechnisch ungünstig im Norden liegt. In unmittelbarer Nachbarschaft herrscht Wohnbebauung vor.
Das Zentrum des OT Gildehaus ( ref. Kirche ) liegt ca. 0,5 km ( Luftlinie ) vom Bewertungsobjekt in südlicher Richtung entfernt. In Bad Bentheim und teilweise auch in Gildehaus sind alle wichtigen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen vorhanden und mit Pkw, Fahrrad oder größtenteils auch fußläufig zu erreichen.
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